Pflege verstehen
Pflege kann manchmal kompliziert sein. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen verschiedene Themen und Begriffe, die mit Pflege zu tun haben. Auch beantworten wir Fragen, die Sie eventuell haben. Wir sagen Ihnen auch, wo Sie weitere Unterstützung finden.
Welche Begriffe erklären wir hier?
- Medizinischer Dienst (MD)
- Pflegegrad
Pflegegrad
Um Unterstützung zu kriegen im Alltag, brauchen Sie einen Pflegegrad.
Um einen Pflegegrad zu kriegen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Was bedeutet ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad zeigt, wie viel Hilfe ein Mensch braucht. Manche Menschen sind alt oder krank. Sie brauchen Hilfe im Alltag. Zum Beispiel, beim Waschen oder Anziehen. Oder sie können nicht alleine essen. Dann bekommen sie einen Pflegegrad. Es gibt fünf Pflegegrade:
- Pflegegrad 1 bedeutet: Sie brauchen wenig Hilfe.
- Pflegegrad 5 bedeutet: Sie brauchen sehr viel Hilfe.
Der Pflegegrad hilft, damit Sie Unterstützung bekommen. Zum Beispiel, Geld oder eine Pflegekraft. Jeder Mensch kann einen Pflegegrad beantragen. Sie müssen einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Dann kommt ein*e Gutachter*in und prüft, was Sie im Alltag können. Danach entscheidet die Pflegekasse über Ihren Pflegegrad.
Sie bekommen einen Bescheid. Sie können dann Hilfe oder Geld bekommen.
Wann brauche ich einen Pflegegrad?
Schaffen Sie Ihre Einkäufe nicht mehr alleine? Haben Sie Schwierigkeiten beim Anziehen von Klamotten? Können Sie nicht mehr alleine Essen?
Wenn Sie diese Fragen mit ‚ja‘ beantwortet haben, brauchen Sie vielleicht einen Pflegegrad. Der Pflegegrad sorgt dafür, dass Sie Hilfe kriegen bei diesen Sachen. Zum Beispiel Hilfe beim Einkaufen oder beim Anziehen von Klamotten.
Wie stelle ich einen Antrag?
Dieser Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse:
- Gesetzliche Krankenversicherung: Ihre Pflegekasse ist gleich wie Ihre Krankenkasse. Also stellen Sie den Antrag bei ihrer Krankenversicherung.
- Private Versicherung: Ihre private Pflege-Pflichtversicherung (PPV). Dort stellen Sie den Antrag.
Wer kann mir helfen beim Antrag?
Wenn Sie Hilfe brauchen beim Antrag und/oder weitere Fragen haben, können Sie sich an die Interkulturelle Brückenbauerinnen in der Pflege oder an die Berliner Pflegestützpunkte.
Weiterführende Informationen
Medizinischer Dienst (MD)
Wenn Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben, kommt der Medizinische Dienst zu Ihnen nach hause.
Was ist der Medizinische Dienst?
Der Medizinische Dienst wird kurz MD genannt. Der MD arbeitet für die gesetzliche Pflege-Versicherung und Kranken-Versicherung. Der MD prüft, wie selbstständig ein Mensch im Alltag ist. Der MD sagt, welcher Pflegegrad am besten passt.
Was macht der Medizinische Dienst bei mir zuhause?
Sie können sich zwischen dem 04.09.2026 und dem 02.10.2026 aufstellen lassen.
Wie lasse ich mich aufstellen?
Um Vertreter*in zu werden, müssen Sie sich aufstellen lassen. Dieser Prozess heißt Berufungsvorschlag.
In dem Berufungsvorschlag muss stehen:
- Ihr vollständiger Name
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre Adresse
Das schreiben Sie in einem Brief. Diesen Brief machen Sie in einen Briefumschlag.
Auf dem Briefumschlag schreiben Sie:
- Die Adresse von Ihrem Bezirksamt. Hier finden Sie eine Liste mit den verschiedenen Bezirksämtern:
- Auch müssen Sie drauf schreiben: ‚Berufungsvorschlag Seniorenvertretung – VERSCHLOSSEN‘
Sie können entweder den Brief vorbeibringen oder per Post schicken. Wenn Sie den Brief per Post schicken müssen Sie ihn richtig frankieren.
Wie lange ist man Vertreter*in?
Eine Wahlperiode dauert 5 Jahre. Wenn Sie gewählt werden, sind Sie also 5 Jahre als Vertreter*in tätig.
Ich habe Lust mich zu aufstellen zu lassen, aber ich habe noch weitere Fragen oder Bedarf nach Austausch. An wen kann ich mich wenden?
Wie schön, dass Sie Interesse haben! Sie können sich gerne bei uns melden. Wir beantworten Ihre Fragen und tauschen uns gerne mit Ihnen aus.
Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 10 und 16 Uhr erreichbar unter 030 25 389 287. Auch können Sie uns eine Mail schreiben an famipa@awoberlin.de.
Senior*innen können und dürfen wählen!
Senior*innen können ihre Vertreter*innen in ihrem eigenen Bezirk wählen. Hier erklären wir Ihnen, wer wählen kann, wann die Wahl ist und, was Sie dafür brauchen und wann die Wahl ist.
Wer kann wählen?
Alle Menschen, die
- 60 Jahre oder älter sind
- und in Berlin wohnen und gemeldet sind
Sie brauchen keinen deutschen Pass zu haben.
Also: Sie können auch ohne deutschen Pass wählen gehen!
Wann ist die Wahl?
Sie können zwischen dem 05.03.2027 und dem 12.03.2027 wählen gehen.
Wie und wo kann ich wählen?
Es wird verschiedene Orte geben, an denen Sie wählen gehen können. Wir informieren Ihnen hier rechtzeitig, wenn wir hierüber mehr Informationen haben.
Auch werden Ihnen vor der Wahl alle Informationen per Post zugeschickt. Das dauert noch ein bisschen.